Briefnr. 192

Dekan von Eichstätt an Aldobrandini - Eichstätt, 1593 November 22

Band 3

Regest

Melden rechtmäßige Wahl des Johann Konrad von Gemmingen zu Bischofskoadjutor,1der mit ehelicher Geburt, Alter, Priesterweihe, Reinheit des kath. Glaubens sowie reicher Erfahrung in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten alle vorgeschriebenen Voraussetzungen für das Bischofsamt erfüllt. Auf Rat des Nuntius Portia bitten sie um Bestätigung der Wahl und unter Hinweis auf die großen Belastungen ihrer Kirche um Befreiung von der Zahlung der üblichen Taxen. 2


Archiv

Arch. Vat. F. Borg. III, vol 68B, f. 110r—111r, Orig.


Kein Brieftext vorhanden


Fußnoten

  • 1 Nicht vorhanden. 
  • 2 Über Ehedispens und Bilder aus Venedig nichts weiter bekannt.